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Anders als Andere.

Kredite in Förderbereichen und weiteren Feldern

Ziel der ABS ist es, nachhaltige Projekte in der Realwirtschaft zu ermöglichen. In der Kreditpolitik für gemeinnützige Organisationen spielen die Förderbereiche eine wichtige Rolle.

An welche Organisationen vergibt die ABS Kredite?

Die ABS vergibt grundsätzliche an alle Arten von gemeinnützigen Organisationen Kredite. Das können zum Beispiel Vereine, Stiftungen oder Genossenschaften sein. Unter gemeinnützig verstehen wir nicht-gewinnorientiert.

Ausschlusskriterien

Die ABS achtet bei der Vergabe Ihrer Kredite darauf, dass die Geschäftstätigkeit der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer auf Mensch und Umwelt Rücksicht nehmen und ökologische und soziale Mindestanforderungen erfüllen. Die ABS gibt keine Kredite, wenn Organisationen und Projekte gegen die ABS-Ausschlusskriterien verstossen.

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ABS-Förderbereiche

Die ABS möchte mit ihrer Kreditvergabe gezielt Projekte und Geschäftsmodelle in ausgewählten, so genannten «Förderbereichen» ermöglichen. Dabei geht es um Projekte, die der Gesellschaft, der Umwelt und der weltverträglichen Lebensqualität heutiger wie künftiger Generationen dienen.

In allen diesen Bereichen ist die ABS schon seit vielen Jahren als Pionierin tätig. Unsere Beraterinnen und Berater bringen viel Sach- und Fachkompetenz mit. Dies erlaubt es ihnen, ihr Vorhaben à Fonds zu verstehen.

Ziel der ABS ist es, dass mindestens 80% aller Kredite, die wir als Bank vergeben in die neun Förderbereiche fliessen. 2020 wurden 86% erreicht. Je nach Förderbereich kommen unterschiedliche Konditionen zum Einsatz.

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Weitere Bereiche

Die ABS gewährt in reduziertem Rahmen auch Kredite für Geschäftsmodelle, die keinem ihrer Förderbereiche zugeordnet werden können.

Kontakt

Firmenfinanzierung Deutschschweiz

062 206 16 16
finanzierung@abs.ch